Beim Reisepassführer – Ihrem verlässlichen Dokumentenservice – erhalten Sie klare, rechtssichere Informationen zur Gültigkeit internationaler Führerscheine in Deutschland.
1. Führerscheine aus EU-/EEA‑Staaten (inkl. Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island)
Diese Führerscheine sind in Deutschland unbefristet gültig, sofern sie nicht abgelaufen sind und Sie alt genug für die jeweilige Fahrzeugklasse sind .
Ausnahmen betreffen bestimmte Kategorien großer Fahrzeuge (z. B. C, CE, D‑Klassen), die nur maximal fünf Jahre gültig sind, danach sind Gesundheits‑ und Sehtests erforderlich.
2. Führerscheine aus Nicht‑EU-/EEA‑Staaten
Für Führerscheine, die außerhalb der EU/EEA ausgestellt wurden, gilt eine Frist von sechs Monaten ab Anmeldung in Deutschland. Danach ist der Führerschein nicht mehr anerkannt, und Sie müssen einen deutschen Führerschein erwerben.
3. Länder mit speziellen Umtauschvereinbarungen (Staatenliste gemäß Anlage 11 FeV)
Einige Länder haben Abkommen mit Deutschland, die einen vereinfachten Führerschein-Umtausch ermöglichen – oft ohne neue Prüfung:
Beispiele umfassen Andorra, Australien, Kanada, Neuseeland, Monaco, San Marino, Schweiz, Singapur, Japan, Südkorea, USA (teilweise), Israel, Südafrika u. a. .
In einigen Bundesländern wie Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es sogar bürokratiearme, prüfungsfreie Umtauschmöglichkeiten für US-Führerscheine – bestätigt etwa von der American Chamber of Commerce.
4. Internationaler Führerschein (IDP)
Ein Internationaler Führerschein (IDP) kann in Verbindung mit dem nationalen Führerschein bei vorübergehenden Aufenthalten hilfreich sein. Er ersetzt jedoch nicht den nationalen Führerschein und ist nur in Kombination gültig
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